Regionale Planungsgemeinschaft
Die Regionale Planungsgemeinschaft konkretisiert die Festlegungen der Raumordnungspläne auf der Ebene der Region und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung fest.
Die Aufgaben, Zuständigkeiten sowie die Finanzierung sind im „Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung“ (RegBkPlG) in Brandenburg geregelt. Bei der Planung sind die Ziele der Kommunen und Gemeinden innerhalb der Region zu beachten, wodurch sich die Regionalplanung in einem Spannungsverhältnis der Planungsebenen befindet.
Umsetzung
- Überarbeitung des bestehenden Internetauftritts
- Programmierung mit dem CMS VISIONcontent Version 3
- Entwicklung eines responsiven Webdesigns
- Projektarchiv und interner Bereich